Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sind das Streitthema zwischen Mieter und Vermieter; nicht selten haben die Gerichte in letzter Instanz über die inhaltliche und formelle Wirksamkeit der vorgelegten Abrechnungen zu entscheiden - kein Wunder - bereitet die Vielzahl an gerichtlichen Einzelfall- und Grundsatzentscheidungen, sich ständig ändernde oder neu geschaffene Verordnungen und Gesetze, bereitet selbst ausgewiesenen Fachleuten erhebliches Kopfzerbrechen, wenn es um deren Anwendung und die Interpretation getroffener Vertragsabreden geht.
Die korrekte Abrechnung der Betriebskosten, die bereits seit einigen Jahren zur "zweiten Miete" avanciert sind, ist entscheidend für den Werterhalt Ihrer Immobilie, nicht zuletzt auch deshalb, weil fehlerhafte bzw. unterstellt fehlerhafte Abrechnungen, erheblichen Einfluss auf das Mietverhältnis nehman und weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Neben Zurückbehaltungsansprüchen während der Dauer des Mietverhältnisses bis hin zu Rückforderungsansprüchen an den geleisteten Vorschüssen nach Beendigung des Mietverhältnisses gibt es eine Vielzahl von Weiterungen, die gerade den Vermieter finanziell schwer belasten können.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall und beauftragen einen ausgewiesenen Fachbetrieb mit der Überprüfung und Erstellung einer auf die individulellen Bedürfnisse Ihres Mietverhältnis zugeschnittenen Abrechnung. Unser Team berät Sie gern und zeigt Ihnen auch in schwierigen und verfahrenen Situationen adäquate Lösungswege auf, wie Sie Ihren Mieter wirksam zur Übernahme bereits getätigter Kosten verpflichten können.