Sehr geehrte Verwaltungsbeiräte,
liebe Leserinnen und Leser,
der Sommer ist da, die Temperaturen steigen und die täglichen Corona-Fälle sinken. Es scheint, als sei das gröbste der Pandemie erstmal
überstanden.
Apropos überstanden: Dies gilt auch für tausende von Berliner Wohnungseigentümer, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel wieder auf die Rechtsstaatlichkeit vertrauen können. Laut oberstem Gericht war das Gesetz nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar. Ein gutes und wichtiges Urteil! Beim CO2-Preis können Eigentümer bundesweit aufatmen, denn die umstrittene 50/50-Verteilung zwischen Mietern und Eigentümern ist wieder vom Tisch.
Durch die Corona-Pandemie fielen sowohl im letzten als auch in diesem Jahr sehr viele Eigentümerversammlungen aus, wodurch Umbau- und
Sanierungsbeschlüsse auf der Strecke blieben. Jetzt gibt es aber wenigstens ein paar gute Nachrichten: Seit dem 1. Juli fließt mehr Geld in die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Höchstsumme
pro Wohneinheit ist von 120.000 Euro auf 150.000 Euro hochgesetzt. Um eine Förderung bewilligt zu bekommen, müssen allerdings fortan auch die Energie- und CO2-Einsparungen mit dem Antrag abgegeben
werden.
Neben den beiden Themen haben wir diesmal auch noch eine Reihe von BGH-Urteilen, den neuen Verordnungsentwurf für zertifizierte Verwalter, mehr Förderung für effiziente Gebäude und eine IW-Studie zum
Thema Eigentum für Sie aufbereitet.
Liebe Leserin, lieber Leser, diese und weitere Nachrichten finden Sie in der neuen Ausgabe unseres Beiratsnewsletters. Wir haben Informationen rund um die Bereiche Wohnen, Mieten und Verwalten sowie aktuelle Gerichtsurteile zum Wohnungseigentums- und Mietrecht für Sie zusammengestellt. Wir hoffen, dass auch diese Ausgabe wieder wertvolle Impulse für Ihre Tätigkeit als Verwaltungsbeirat liefert.