Weiterbildungspflicht gem. § 34c GewO

"Bildung gibt Macht über die Gesellschaft, den Staat. Die Gebildeten sind die Herrscher der Nation."

 

                  Rudolf Sohm (1841 - 1917), deutscher Jurist

Die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter (und Makler) gelten seit dem 01.08.2018. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler ab sofort absolvieren. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter vor, das am 01.08.2018 in Kraft getreten ist. Die Details sind in der der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt. 

 

Unser Unternehmen wird seit je her, d.h. auch bereits vor Inkrafttreten der Weiterbildungspflicht, seinem eigenen Anspruch auf umfassende Weiterbildung im Bereich des Immobilienrechts gerecht. Um nun auch den neu geschaffenen Informationspflichten  zu entsprechen, erhalten Sie nachstehend eine Zusammenfassung der seit Inkrafttreten der diesseitigen Verordnung durchgeführten Weiterbildungen in unserem Unternehmen.

Aufstellung der abgeleisteten Weiterbildungen
Weiterbildungen.pdf
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Riedel Immobilienverwaltung GmbH

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